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Dr. Heidi ZachejaChristian Tiller
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Gebrauchsmusik

"Gebrauchsmusik" bezeichnet Musik, die für einen bestimmten Zweck geschaffen wurde: Neben Filmmusik, Musik in Videospielen, Musik in der Werbung oder Eventmusik wird auch Musik zu Unterrichtszwecken als Gebrauchsmusik bezeichnet. Gebrauchsmusik soll eine Funktion erfüllen: die Verstärkung von Stimmungen in Filmen, die Unterstützung von Werbekampagnen oder die Schaffung einer festlichen Atmosphäre bei Veranstaltungen. Die Grenzen zwischen Gebrauchsmusik und "Kunstmusik" sind fließend, da viele Künstler Elemente beider Ansätze in ihrer Arbeit kombinieren.
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