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Naturrecht und Rechtspositivismus
Im Naturrecht werden Normen aus der „Natur des Menschen“ oder dem „Naturzustand“ hergeleitet.
Positives Recht wird dasjenige Recht geheißen, das sich eine Gemeinschaft oder ein Staat setzt, um den konfliktfreien Verkehr seiner Staatsbürger zu regeln und zu gewährleisten.
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